Allgemeine Versteigerungsbedingungen |
Diese allgemeinen Auktionsbedingungen sind auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend. 1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Alle Lose werden mit Ausnahme der eigenen Lose des Versteigerers im fremden Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EUR versteigert. 2. Die Steigerungssätze betragen bis 200,- EUR 5,- EUR; bis 500,- EUR 10,- EUR; bis 1.000,- EUR 25,- EUR; ab 1.000,- EUR 50,- EUR; ab 2.000 EUR 100,- EUR; ab 5.000 EUR 250,- EUR und entsprechend fortgesetzt. 3. Gebote wie "bestens" steigern bis zum fünffachen Ausrufpreis mit. Telefonische Gebote bedürfen der vorherigen Absprache und in jedem Falle nachfolgender schriftlicher Bestätigung. 4. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen oder umzugruppieren. In Zweifelsfällen oder bei Mißverständnissen wird das betreffende Los nochmals ausgeboten. Die Entscheidung hierüber fällt ausschließlich der Versteigerer. 5. Bei gleichhohen schriftlichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Eingangs, bei gleichhohen gegenüber den Saalbietern hat der schriftliche Auftrag Vorrang. Bei Unstimmigkeiten beim Zuschlag hat der Versteigerer das Recht, das Los noch einmal neu anzubieten. 6. Zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 20 % erhoben sowie EUR 1,- je Los. Auf das Aufgeld und die Losgebühr wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % erhoben. Kosten für Versand und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer entfällt bei Lieferungen an Händler im EUBinnenmarkt bei Vorlage ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie beim Versand durch den Versteigerer in das Ausland außerhalb des EU-Bereiches. 7. Der Zuschlag eines Loses verpflichtet unbedingt zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Ersteher über. Die Zustellung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentumsrecht geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises auf den Käufer über. 8. Wer für Dritte kauft, haftet neben diesem als Selbstschuldner. 9. Falls die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet bzw. pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. 10. Für die Echtheit der Autographen wird garantiert. Reklamationen sind nur bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages möglich und müssen innerhalb der Reklamationsfrist nach dem Auktionsdatum gemeldet werden. Konvolute und Sammellose gelten als gekauft wie besehen. Gegenstände, bei denen sich wesentliche Mängel oder Abweichungen gegenüber den Katalogangaben zeigen, werden zum Rechnungsbetrag zurückgenommen. Solche Mängelrügen müssen innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Empfang der Sendung angemeldet werden, jedoch nicht später als drei Wochen nach der Auktion. Ansprüche jeder Art gegen den Auktionator erlöschen spätestens 12 Monate nach der Auktion. 11. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten ausschließlich Krefeld. Der Versteigerer Axel Schmolt, Steinrath 10, 47807 Krefeld
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